Mit Entscheid vom 12. Juni 2024 versetzte das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Beschuldigte beschränkt auf eine Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 7. September 2024, in Untersuchungshaft. Die Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, reichte dagegen am 24. Juni 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Annuler la décision du 12 juin 2024 du Tribunal régional des mesures de contrainte Jura bernois-