1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte A.________ wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Mit Entscheid vom 12. Juni 2024 versetzte das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Beschuldigte beschränkt auf eine Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 7. September 2024, in Untersuchungshaft.