u.a. wegen Nötigung und Erpressung erstattet hat. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hat das Verfahren mit Verfügung vom 24. Juni 2022 nicht an die Hand genommen. Aus der Begründung erhellt, dass der Beschwerdeführer im Wesentlichen einen gleichartigen Sachverhalt und ähnliche Vorhaltungen gegenüber der Beschuldigten 1 vorgebracht hat. Mit Blick auf die allgemein gehaltenen Ausführungen in der Anzeige und in den Beschwerdeeingaben sowie den Umstand, dass sich die Vorwürfe abermals gegen die Beschuldigte 1 richten, lässt sich nicht abschliessend beurteilen, ob es sich um den gleichen Sachverhalt handelt.