Auch bei der Opferhilfe sei er abgewiesen worden, sein Vertrauen sei dahin. Ferner kritisiert der Beschwerdeführer «S. 5 abschnitt 5» (vgl. S. 1 f. der Beschwerde vom 19. Juli 2024 [recte: 19. Juni 2024]). In seiner Eingabe vom 10. Juli 2024 ergänzt der Beschwerdeführer im Wesentlichen, die Aussage der Beschuldigten 1 sowie eines Polizisten, wonach er keine Steuern bezahle, sei gelogen. Er habe im Sommer 2023 in den D.________ das Gespräch mit der Beschuldigten 1 gesucht, welche alles der Staatsanwaltschaft zugeschoben habe, weswegen er Anzeige erstattet habe.