3 Aufforderung, sich beim Sozialamt anzumelden und «EL» (gemeint sind offenbar staatliche Ergänzungsleistungen) zu beziehen, zielt auf eine Unterstützung der betroffenen Person ab und lässt ebenso wenig ein strafbares Verhalten im Sinne einer Nötigung oder einer Erpressung vermuten. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass die eingereichte Strafanzeige keine Hinweise enthält, die einen Tatverdacht gegen A.________ oder Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland begründen.