in seiner Strafanzeige behördliche Entscheide, namentlich die Anordnung des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 8. August 2016 betreffend stationäre ärztliche Begutachtung, inhaltlich bemängelt, ist anzuführen, dass es nicht möglich ist, im Rahmen eines Strafverfahrens bereits getroffene amtliche Anordnungen einer formellen oder materiellen rechtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Vielmehr beschränkt sich ein Strafverfahren auf die Abklärung von deliktischem Verhalten, wobei – wie erwähnt – nur das Vorliegen gewisser Verdachtsmomente die Vornahme von weiteren Ermittlungshandlungen rechtfertigt.