Zudem habe sie im Gutachten mehrmals gelogen. Es seien Sachen falsch wiedergegeben und andere weggelassen worden. Ergänzend reichte C.________ zusammen mit der Strafanzeige Kopien von mehreren amtlichen Dokumenten ein, darunter Korrespondenz mit dem Obergericht des Kantons Bern, der Gesundheits- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, dem Departement des Innern des Kantons Solothurn aus den Jahren 2023 und 2024 und den Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen vom 11. Oktober 2016, mit welchem seine Beschwerde gutgeheissen und er aus der stationären Begutachtung entlassen wurde.