Die Gutachterin habe nie mit ihm über die Vorwürfe, die ihm gemacht worden seien, gesprochen. Es sei anscheinend normal, das Vorgeworfene einfach zu glauben und die Staatsanwaltschaft fälle dann ein Urteil, ohne je eine Einvernahme auf Deutsch durchgeführt zu haben. Er könne kein Französisch und habe sich darum nicht wehren können, er habe weder einen Anwalt, noch einen Dolmetscher gehabt. Die Gutachterin habe ihn auch erpresst, wieder auf das Sozialamt in E.________ zu gehen und sich für «EL» anzumelden. Sie habe gesagt, er dürfe nicht mehr über das sprechen, was in F.________ gewesen sei. Zudem habe sie im Gutachten mehrmals gelogen.