2 Staatsanwaltschaft ergriffen worden sei. Das Regionalgericht habe den Verbleib in der D.________ angeordnet. Die Gutachterin habe die Schuld auf seinen Anwalt geschoben, der wiederum kein Rechtsmittel habe ergreifen wollen. Das Klinikpersonal habe ihm dann bei einer Eingabe an das Obergericht geholfen, worauf dieses die Entlassung aus der D.________ angeordnet habe. Die Gutachterin habe nie mit ihm über die Vorwürfe, die ihm gemacht worden seien, gesprochen.