7. Zu eröffnen: - dem Strafkläger /Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 1 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 3 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 4 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 5 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 6 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 7 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 8 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 9 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 10 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 11 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 12 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier)