Dementsprechend konnte der Beschwerdeführer nicht im Namen seines Sohnes Anzeige erstatten. 4.3 In prozessualer Hinsicht ist weiter zu berücksichtigen, dass der Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch das Anfechtungsobjekt – hier die Einstellungsverfügung vom 29. Dezember 2023 und der dieser zugrunde liegende Sachverhalt – begrenzt wird. Soweit der Beschwerdeführer einerseits ausführt, seine Beschwerde richte sich auch gegen die Polizeimitarbeiter in Q.