- L.________ habe sich der Verleumdung und üblen Nachrede strafbar gemacht, indem sie in einer Mail festgehalten habe, dass O.________ gesagt haben soll: «Papa hat mir gesagt, Sonnencreme sei etwas Schlechtes». Dies stimme allerdings nicht. Die Beschuldigte habe eine schlechte Meinung über ihn verbreiten wollen. 5 - Hr. N.________ machte zudem eine Anzeige gegen unbekannt. Diese richte sich «gegen die Personen in den Akten der KESB und gegen all diejenigen, die weggeschaut haben.