- J.________ habe sich der Körperverletzung und üblen Nachrede strafbar gemacht, indem er O.________ als frech, oppositionierend, rasch frustriert, nicht resistent und demotiviert bezeichnet habe. Zudem habe er sich der Körperverletzung strafbar gemacht, da er O.________ das Medikament «Elvanse» verabreicht habe. - K.________ wird vorgeworfen, sich der Begünstigung strafbar gemacht zu haben, indem sie einen zweiten Arztbericht erstellt habe, welcher die Sichtweise von Herrn J.________ beweisen solle.