- D.________ wird vorgeworfen, sie habe die Körperverletzung des Sohnes von Hrn. N.________ durch den behördlichen Entscheid eingeleitet. Zudem gehe er, d.h. der Anzeiger stark davon aus, dass sich die Beschuldigte mit der Kindsmutter abgesprochen habe, um ihm das Sorgerecht zu entziehen. Die Beschuldigte habe Hr. N.________ ausserdem erpressen wollen, indem sie von ihm verlangt habe, dass er seine Meinung bezüglich der Behandlung seines Sohnes ändere. Dazu führt Hr. N.________ aus: «Sie sagte, ich würde meinen Sohn gefährden, wenn ich gegen das Verabreichen des Betäubungsmittels sei».