Emmental bis hin zum Entscheid vom 28. Mai 2018 zu sein. Mit diesem sei die am 11. Januar 2018 von der KESB Emmental angeordnete, für die Dauer einer Begutachtung der Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit sowie einer ambulanten psychischen Begutachtung des Kindsvaters dauernde vorsorgliche Massnahme (Beschränkung der Besuchskontakte auf begleitetes Besuchsrecht von drei Stunden alle zwei Wochen) sistiert und das Besuchsrecht entsprechend vollkommen entzogen worden. Die Staatsanwaltschaft nahm das Verfahren u.a. wegen mangelnder Zuständigkeit für die Überprüfung und Beurteilung von Entscheiden und Anordnungen resp.