_ wegen diverser Delikte (u.a. Ehrverletzung, Körperverletzung, erniedrigender Behandlung, Folter, Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) initiierte Strafverfahren ein. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 15. Januar 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein. Mit dieser beantragte er die Feststellung des Bestehens eines Anfangsverdachts und damit sinngemäss die Fortführung der Strafuntersuchung sowie u.a. die Feststellung einer Gehörsverletzung, den Beizug der kompletten Akten und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.