3. Die Entschädigung des Beschuldigten 1 wird auf CHF 3'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Diese ist zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 2'000.00, vom Kanton Bern an Rechtsanwalt B.________ zu entrichten und zu einem Drittel, ausmachend CHF 1’000.00, durch den Beschwerdeführer zu bezahlen. 4. Die Entschädigung der Beschuldigten 2 wird auf CHF 3'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Diese ist zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 2'000.00, vom Kanton Bern an Rechtsanwalt D.________ zu entrichten und zu einem Drittel, ausmachend CHF 1’000.00, durch den Beschwerdeführer zu bezahlen. 5. Weitergehend wird keine Entschädigung gesprochen.