Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass Rechtsanwalt B.________ erst für das Beschwerdeverfahren beigezogen wurde und eine rund 12-seitige Stellungnahme (inkl. Deckblatt und Unterschriftenseite) nebst Schlussbemerkungen eingereicht hat, erweist sich der für das Beschwerdeverfahren geltend gemachte Zeitaufwand von 18 Stunden und 20 Minuten als deutlich überhöht. Die Entschädigung des Beschuldigten 1 für die Aufwendungen von Rechtsanwalt B.________ im Beschwerdeverfahren