Zudem ist es ihnen möglich, auf eine Stimmerkennung zu verzichten. Ebenfalls kann die Stimmerkennung deaktiviert werden; diesfalls wird ein allfällig bestehender Stimmabdruck vernichtet (siehe dazu: X.________ (Website) [zuletzt besucht am 27. Februar 2025]). Darüber hinaus enthalten auch die AGB der G.________ (Bank) den Hinweis, dass die Kundenkommunikation im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung gespeichert und ausgewertet werden kann (zur Übernahme der AGB siehe E. 6.2.2 hiervor).