10 (Bank), A.________, T.________ (Adresse)», eine teilweise abgedeckte Kopie eines Darlehensvertrages ein. Diese wurde alsdann an das Compliance Office weitergeleitet (dazu sogleich). Da das erforderliche Belegdokument bis am 4. März 2024 nicht beim Compliance Office eingegangen war, wurde dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 5. März 2024 eine Nachfrist bis am 13. März 2024 gesetzt, um die benötigten Unterlagen einzureichen. Zudem wurde er darüber aufgeklärt, dass die Anfrage auf gesetzlichen Sorgfaltspflichten beruht, welchen die G.________ (Bank) als Finanzdienstleisterin unterliegt.