Vielmehr reichte der Beschwerdeführer als Beilage zur Strafanzeige vom 21. März 2024 das Schreiben der G.________ (Bank), handelnd durch die Beschuldigte 2 und deren Team, vom 23. Februar 2024 ein. Genanntem Schreiben mit dem Betreff «Abklärung von Transaktionen» kann entnommen werde, dass der Beschwerdeführer darum gebeten wurde, bis zum 4. März 2024 ein aussagekräftiges Belegdokument für die Lastschrift vom 23. Januar 2024 in der Höhe von CHF 245’000.00 an P.________ einzureichen.