13 der aktuellen AGB hervor (R.________ (Website) [zuletzt besucht am 27. Februar 2025]). Daraus wird deutlich, dass die G.________ (Bank) insbesondere dazu berechtigt ist, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten zu limitieren und Verfügungsmöglichkeiten ohne Angabe von Gründen zu beschränken. Wenn der Beschwerdeführer in den Schlussbemerkungen die Anerkennung der AGB pauschal bestreitet, ist ihm mit den Beschuldigten 1 und 2 entgegenzuhalten, dass die Übernahme und Anerkennung von AGB in der Regel bei Kontoeröffnung erfolgt und diese im Internet abrufbar sind. Auch aus Ziff.