(Bank) mit Dritten, zum Zweck der einwandfreien Geschäftsbeziehung oder aus internen Compliance- oder Sicherheitsgründen ergreifen. Insbesondere kann G.________ (Bank) in solchen Fällen die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten einschränken, Verfügungsmöglichkeiten ohne Angabe von Gründen beschränken, die Geschäftsbeziehung an eine zuständige Behörde melden oder aufheben sowie Konditionen anpassen, Zusatzaufwände in Rechnung stellen und/oder andere Massnahmen mit sofortiger Wirkung ergreifen. Der Kunde ist verpflichtet, G._____