6.2.2 Wie die Generalstaatsanwaltschaft und die Beschuldigten 1 und 2 vorbringen, gilt es des Weiteren zu berücksichtigen, dass Art. 14 aAGB die Möglichkeit der Kontosperrung zum Zweck der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften ausdrücklich vorsieht: G.________ (Bank) kann Massnahmen zur Einhaltung oder Umsetzung gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften, internationaler Abkommen oder Sanktionen sowie Vereinbarungen von G.________ (Bank) mit Dritten, zum Zweck der einwandfreien Geschäftsbeziehung oder aus internen Compliance- oder Sicherheitsgründen ergreifen.