GwV-FINMA kann die Finanzintermediärin hierzu unter anderem schriftliche oder mündliche Auskünfte der Vertragspartei einholen. Mit den Beschuldigten 1 und 2 wird daraus deutlich, dass die G.________ (Bank) aufgrund von gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen bei Transaktionen mit erhöhtem Risiko zu weiteren Abklärungen verpflichtet ist und deren Vornahme sicherzustellen hat. 6.2.2