8 Transaktionen mit erhöhtem Risiko nennt. Durch die Finanzintermediärin können somit weitere Kriterien zur Erkennung von Transaktionen mit erhöhtem Risiko entwickelt werden. In Bezug auf die Festlegung von Kriterien gemäss Art. 14 GwV-FINMA und die Einhaltung derer untersteht die G.________ (Bank) sodann der Aufsicht der FINMA (vgl. Art. 12 Bst. a i.V.m. Art. 17 Bst. a GwG und auch Art. 22 Abs. 1 Bst. a GwV-FINMA).