Mit Schreiben vom 22.03.2024 ergänzte der Privatkläger die Strafanzeige. Die Debitkarten zum Postkonto seien zwischen dem 13.03.2024 und dem 22.03.2024 derart gesperrt worden, dass am 20.03.2024 zwei via eBanking ausgelöste Zahlungen suspendiert worden seien. Darin erblickt der Privatkläger eine erneute Nötigung.