Ausserdem liegt ein Deckblatt zur Dokumentenrücksendung bei. Der Privatkläger reichte weiter eine nicht unterzeichnete Kopie eines Schreibens an «A.________» bei, datierend vom 04.03.2024, mit dem der Privatkläger angeblich auf das Schreiben der Abteilung Compliance vom 23.02.2024 antwortete. Der Privatkläger machte darin geltend, die fragliche Lastschrift gründe auf einem Darlehensvertrag. In der Strafanzeige führte der Privatkläger aus, dass vom Verhalten der beschuldigten Personen vermutungsweise dutzende weitere Personen betroffen seien. Weiter machte der Privatkläger eine mehrfache Widerhandlung gegen Art.