Der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren wird durch das Anfechtungsobjekt bestimmt und begrenzt. Anfechtungsobjekt ist ausschliesslich die Verfügung BM 24 14018 vom 28. Mai 2024, mit der die Staatsanwaltschaft das vom Beschwerdeführer initiierte Strafverfahren wegen mehrfacher Nötigung im Zusammenhang mit der Sperrung des auf den Beschwerdeführer lautenden Kontos F.________ bei der G.________ (Bank) (nachfolgend: G.________ (Bank)) zwischen dem 13. und 22. März 2022 und mehrfachen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen (Begehungszeitpunkt unbekannt) nicht an die Hand genommen hat.