Mit Verfügung vom 13. August 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung von den Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers Kenntnis. Die Beschuldigten 1 und 2 reichten ihre abschliessenden Bemerkungen inkl. Kostennoten am 20. bzw. 21. August 2024 ein, wovon die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 29. August 2024 Kenntnis nahm und gab.