__ eine Kopie der Strafanzeige vom 21. März 2024 inkl. Beilagen zu. Mit Stellungnahmen vom 31. Juli 2024 und 31. August (recte: Juli) 2024 beantragten die Beschuldigten 1 und 2 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 5. August 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung von den erwähnten Eingaben Kenntnis und gab bekannt, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien. Mit Verfügung vom 13. August 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung von den Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers Kenntnis.