Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit persönlicher Eingabe vom 17. Juni 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Eröffnung eines Strafverfahrens (wegen der angezeigten Offizialdelikte) durch die Staatsanwaltschaft. In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung am 24. Juni 2024 ein Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer auf, eine Sicherheit zu leisten.