9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 30. Mai 2024 wird aufgehoben und die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland angewiesen, die Untersuchung im Sinne der Erwägungen fortzuführen.