Der monatliche Zwangsbedarf der Beschwerdeführerin setzt sich wie folgt zusammen: CHF 1'430.00 Grundbedarf (CHF 1'100.00, da sie in einer Wohngemeinschaft lebt) inkl. zivilprozessualer Zwangszuschlag von 30% (CHF 330.00), CHF 950.00 Miete, CHF 43.00 Mindestbeitrag an AHV sowie CHF 77.00 laufende Steuern (die Krankenkassenprämie wird von der Ausgleichskasse des Kantons Bern direkt an die Krankenkasse ausbezahlt). Damit ergibt sich ein Zwangsbedarf von CHF 2'500.00.