Aus den von der Beschwerdeführerin eingereichten Unterlagen ergibt sich ein monatliches Einkommen von CHF 2’563.00 (IV-Rente von CHF 1'633.00 und Ergänzungsleistungen von CHF 930.00). Der monatliche Zwangsbedarf der Beschwerdeführerin setzt sich wie folgt zusammen: CHF 1'430.00 Grundbedarf (CHF 1'100.00, da sie in einer Wohngemeinschaft lebt) inkl. zivilprozessualer Zwangszuschlag von 30% (CHF 330.00), CHF 950.00 Miete, CHF 43.00 Mindestbeitrag an AHV sowie CHF 77.00 laufende Steuern (die Krankenkassenprämie wird von der Ausgleichskasse des Kantons Bern direkt an die Krankenkasse ausbezahlt).