Die Grundbeträge sind um 30% zu erhöhen. Dem erhöhten Grundbetrag sind im Normalfall, soweit entsprechender Aufwand nachgewiesen ist, Zuschläge für die effektiven monatlichen Aufwendungen gemäss Bst. C Ziff. II des Kreisschreibens 1 hinzuzurechnen. Dazu gehören beispielsweise der Mietzins, laufende Steuern sowie bei Nichterwerbstätigen die Mindestbeiträge an die Sozialversicherungen. Aus den von der Beschwerdeführerin eingereichten Unterlagen ergibt sich ein monatliches Einkommen von CHF 2’563.00 (IV-Rente von CHF 1'633.00 und Ergänzungsleistungen von CHF 930.00).