Traumatische Erlebnisse können zu Erinnerungsverzerrungen und Gedächtnisausfällen führen. Dem Bericht vom 22. März 2024 von E.________, behandelnde Psychotherapeutin der Beschwerdeführerin, lässt sich entnehmen, dass bei der Beschwerdeführerin bereits vor der Tat eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden war und der Vorfall vom 11. März 2023 zu einer Retraumatisierung geführt hat. Die geltend gemachten Gedächtnisausfälle der Beschwerdeführerin müssen der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen daher nicht zwingend schaden.