7. 7.1 Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellungsverfügung vom 30. Mai 2024 damit, dass eine Verurteilung unter Einbezug der gesamten Umstände unwahrscheinlich erscheine. Sie legt zuerst dar, dass die Aussagen der Beschwerdeführerin zwar nicht widersprüchlich seien. Ihr sei es bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme indessen nicht möglich gewesen, detaillierte Aussagen über die sexuellen Handlungen zu machen.