Urteile des Bundesgerichts 6B_726/2021 vom 25. Mai 2022 E. 2.4, 6B_957/2021 vom 24. März 2022 E. 2.3 und 6B_1164/2020 vom 10. Juni 2021 E. 2.2). 4.2 Betroffene befinden sich nach einem traumatischen Erlebnis wie etwa einer Vergewaltigung nicht selten in einem Zustand des Schocks und der Erstarrung. In diesem Zustand kommt es zu Verdrängungs- resp. Verleugnungsbestrebungen, welche dazu führen, dass sich das Opfer (in einer ersten Phase) niemandem anvertraut. Wenn überhaupt, teilen sich deshalb viele Betroffene erst später – nach Tagen, Monaten oder gar Jahren – über das Vorgefallene mit und zeigen bis dahin