3. Der relevante Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Am Abend des 11. März 2023 feierte die Beschwerdeführerin ihren Geburtstag in ihrer Wohnung mit mehreren Gästen, darunter dem Beschuldigten. Die Beschwerdeführerin und der Beschuldigte konsumierten Alkohol. Als die verbliebenen Gäste nach Hause gegangen waren oder sich schlafen gelegt hatten, bot die Beschwerdeführerin dem Beschuldigten an, bei ihr zu übernachten. Sie legten sich gemeinsam ins Bett der Beschwerdeführerin, wo es zu verschiedenen sexuellen Handlungen kam.