_, am 17. Juni 2024 Beschwerde ein und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das gegen den Beschuldigten geführte Strafverfahren BJS 23 7286 fortzusetzen. Weiter sei der Beschwerdeführerin für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr Rechtsanwältin D.________ als amtliche Rechtsbeiständin beizuordnen. Der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, beantragte in seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2024, die Beschwerde sei kostenfällig abzuweisen und die Entschädigung der amtlichen Verteidigung von Amtes wegen festzulegen.