1. Mit Verfügung vom 30. Mai 2024 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Vergewaltigung, evtl. Schändung ein. Dagegen reichte C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 17. Juni 2024 Beschwerde ein und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das gegen den Beschuldigten geführte Strafverfahren BJS 23 7286 fortzusetzen.