Es steht derzeit demnach nicht nur ein Handel mit Crystal Meth und Thaipillen, sondern auch ein solcher mit Haschisch im Raum. Durch die Befragung der Mitbeschuldigten (Beschuldigter 1 und Beschuldigter 3) galt es u.a., ihre Rollen im Drogenhandel, aber auch diejenige der Beschwerdeführerin sowie die Gesamtumstände des Drogenhandels, in welchen die Beschwerdeführerin, der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 3 mutmasslich involviert waren, generell weiter abzuklären.