Die Ausdehnung des Strafverfahrens gegenüber dem Beschuldigten 3 gründet offensichtlich massgeblich auf dem Umstand, dass anlässlich der am 16. Mai 2024 am Domizil des Beschuldigten 1 und des Beschuldigten 3 an der G.________ (Adresse) erfolgten Hausdurchsuchung diverse Gegenstände von strafrechtlicher Relevanz sichergestellt wurden (u.a. 45 Thaipillen, 3.1 g brutto Crystal Meth und drei Feinwaagen auf dem Tisch in der Wohnung sowie mehrere Blöcke von insgesamt fast 11 kg brutto Haschisch und 227.7