digten 1 – ihrem Exfreund – befragt. Am 17. Mai 2024 wurde das Strafverfahren personell auf den Beschuldigten 3 – der Beschuldigte 1 ist bei diesem als Untermieter wohnhaft – ausgedehnt. Die Ausdehnung des Strafverfahrens gegenüber dem Beschuldigten 3 gründet offensichtlich massgeblich auf dem Umstand, dass anlässlich der am 16. Mai 2024 am Domizil des Beschuldigten 1 und des Beschuldigten 3 an der G.___