Die Beschwerdeführerin wurde am 16. Mai 2024 unter Ausschluss des Beschuldigten 1 erstmalig delegiert befragt, wobei Gegenstand der Einvernahme massgeblich ein gemeinsam mit dem Beschuldigten 1 begangener, inkriminierter Handel mit Crystal Meth und Thaipillen bildete. Die Beschwerdeführerin wurde hinsichtlich der anlässlich der am 16. Mai 2024 an ihrem Domizil durchgeführten Hausdurchsuchung sichergestellten Gegenstände (insbesondere Minigrips mit Crystal Meth, Thaipillen und Amphetamine, Flasche mit GHB/GBL, Dosen/Büchsen mit Amphetamine, Crystal Meth-Pulver, Thaipillen sowie Ampulle mit Amphetamine) und ihres Verhältnisses zum Beschul-