Der Beschwerdeführer wurde bereits mehrfach einvernommen. Anhaltspunkte für ein langsames Voranschreiten der Ermittlungshandlungen sind in Anbetracht dessen nicht ersichtlich. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren demnächst finalisieren und zum Abschluss bringen wird (vgl. insoweit auch S. 3 des Haftverlängerungsantrags der Staatsanwaltschaft vom 4. Juni 2024, wonach die fehlenden Deliktsblätter bis Ende Juni 2024 laufend der Staatsanwaltschaft übermittelt werden sollen). Wenn der Beschwerdeführer in der Beschwerde vorbringt, das Verfahren vor dem Landesgericht S._