17 Kurierfahrten mit einer 66 kg übersteigenden Menge Betäubungsmittel [überwiegend Kokain]) droht noch keine Überhaft. Die Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate erscheint zudem angesichts der noch geplanten Ermittlungshandlungen (vgl. S. 3 des Haftverlängerungsantrags vom 4. Juni 2024 [Fertigstellung der fehlenden Deliktsblätter; Verfassen des Sammelrapports; Erstellung/Ergänzung der Anklageschrift; Anklageerhebung]), welche sich vor dem Hintergrund der Art der zu untersuchenden Delikte sowie des internationalen Bezugs als aufwändig erweisen dürften, als verhältnismässig.