9 bien, was die lange Fahrt für den Einkauf noch unglaubhafter erscheinen lässt. Wenn der Beschwerdeführer auf Vorhalte der Ergebnisse von Überwachungsmassnahmen oftmals geltend machte, der entsprechende Aufenthalt sei wohl aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als «Z.________ (Tätigkeit)» der Y.________ (Unternehmung) gewesen (vgl. Z. 251 ff., 344 ff., 354 f., 365 f., 416 f., 471, 474 f., 535, 538 ff.