Auf diesen Vorhalt konnte der Beschwerdeführer nach vorläufiger Prüfung nichts Plausibles entgegnen. Hinsichtlich des angeblichen regelmässigen Einkaufs von Spareribs in X.________ (Ort) für das Restaurant in AB.________ (Ort) (vgl. Z. 386 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 21. Juni 2023) überzeugt es derzeit nicht, dass der Beschwerdeführer das Fleisch in seinem Auto ohne Kühlung für mindestens zwölf Stunden transportiert haben will. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass ein Fleischeinkauf in X.________ (Ort) weitaus kostenintensiver ist als in Ser-